Privates Bau- und Anlagenrecht sowie Architekten- und Ingenieurrecht
Unser Baurechtsteam berät zu allen Fragen des privaten Baurechts. Zu unseren Mandanten zählen neben Unternehmen aus der Immobilien- und Baubranche auch Maschinen- und Anlagenbauer.
Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere folgende Bereiche:
- Werk- und Bauvertragsrecht nach VOB und BGB, insbesondere Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung und Vertragsverhandlung
- Juristische Begleitung von Bauvorhaben und Projekten jeder Größenordnung
- Beratung von Auftraggebern und Auftragnehmern von der Projektierung bis zur Gewährleistungsphase
- Beratung bei der Gestaltung und Abwicklung von Bauverträgen, Generalunternehmerverträgen, Bauträgerverträgen etc.
- Entwurf und Prüfung von Liefer- und Werkverträgen sowie von Verträgen zur Errichtung von industriellen Anlagen
- Juristische Betreuung bei der Sicherung von Beweisen
- Beratung von Architekten und Ingenieuren in Fragen der Vertragsgestaltung, Abrechnung, in Haftungsfällen sowie bei der Geltendmachung von Honorarforderungen
- Vergaberecht, insbesondere Beratung der öffentlichen Hand und von Privaten bei Vergaben und Ausschreibungen; Begleitung von Vertragsverhandlungen sowie prozessuale Vertretung im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und den Vergabesenaten
- Verwaltungsrecht
- Beratung bei der außergerichtlichen Streitbeilegung, insbesondere in Leistungs-, Vergütungs-, Gewährleistungs- und Haftungsfällen
- Führung von Schiedsgerichtsverfahren, auch als Schiedsrichter
- Prozessführung in Bausachen, Architekten- und Ingenieurangelegenheiten sowie Durchführung von gerichtlichen selbstständigen Beweisverfahren
- Durchführung von baurechtlichen Inhouse-Schulungen